Datenschutz

Datenschutzinformation
Für die Datenverarbeitung bei gerichtlichen oder privaten Gutachtensaufträgen durch Gerichtssachverständige, im Immobilienbereich oder im Baumeisterbereich

Ihre Daten sind mir wichtig!
Ich als Sachverständiger respektiere und Schütze das Recht des Datenschutzes und Privatsphäre und ergreife alle gesetzliche erforderlichen Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen: Unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen treffe ich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung („Integrität und Vertraulichkeit“).

Datenschutzrechtliche Rolle von Sachverständigen bei Gutachtensaufträgen
Datenschutzrechtlich sind Sachverständige, Baumeister und Immobilienverantwortliche im Rahmen Ihrer Gutachtertätigkeit, Bauausführung und Controlling sowie in der Maklerfunktion in Immobilienbereich – unabhängig davon, (a) ob ich von einem Gericht bzw. einer Behörde bestellt werden oder (b) ob ich im privaten Auftrag tätig bin – als „Auftrags Verarbeiter“ zu qualifizieren.
Datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ ist jeweils der Auftraggeber“, also das / die jeweilige Gericht / Behörde bzw. der jeweilige „private“ Auftraggeber. Dementsprechende sind diese – und nicht die Sachverständigen, Baumeister und Immobilientreuhänder – insbesondere auch für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie insbesondere etwaiges Recht auf Information, Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und/oder Widerspruch, berufen. Sämtliche Anträge zu Betroffenenrechten sind daher direkt beim Gericht / bei der Behörde bzw. dem „privaten“ Auftraggeber und nicht bei den Gerichtssachverständigen, Baumeister und Immobilientreuhänder geltend zu machen. Sollten Anträge doch bei den Gerichtssachverständigen, Baumeister und Immobilientreuhänder gestellt werden, werden diese an den jeweiligen datenschutzrechtlichen Verantwortlichen weitergeleitet.